Mitsteigern

SOS-Kunststück ist die weltweit einzigartige Kunst-Charity-Auktion zu Gunsten der SOS-Kinderdörfer. Zirka 70 Kunstwerke von bekannten Künstlern und viel versprechenden Talenten sind bei eBay zu ersteigern. Der besondere Reiz von SOS-Kunststück: Wir verraten während der laufenden Auktionen nicht, welches Bild von welchem Künstler stammt. Erst wenn der Zuschlag erfolgt ist, lösen wir das Rätsel auf, und Sie erfahren den Urheber des Werks.
Es entscheidet also Ihr Herz oder Ihr Kunstverstand, für welches Bild Sie bieten.

  • Hier finden Sie die Kunstwerke, die bei SOS-Kunststück 2010 unter den Hammer kommen. Bei jedem Bild führt ein Link direkt zur Auktion bei eBay.
  • Hier finden Sie die Künstler, die für SOS-Kunststück 2010 ein Kunstwerk zur Verfügung gestellt haben.
  • Raten Sie, wer welches Bild gemalt haben könnte oder lassen Sie Ihr Herz entscheiden!
  • Steigern Sie bei eBay mit! (bis 28. Oktober 2010)
  • Nach Ende der jeweiligen Auktion finden Sie die Auflösung des Künstlerrätsels bei der Bestätigung des Zuschlags.

Bitte beachten Sie:

Für das große Finale in Hamburg am 28. Oktober 2010 müssen Sie sich per Fax-Formular registrieren! Die Registrierung ist unbedingt erforderlich für alle, die auf die letzten Werke via eBay bieten wollen. Denn am Abschlussabend werden diese Kunststücke bei Live-Auktionen in Hamburg versteigert, wobei Gebote aus dem Internet zugeschaltet werden. Die Frist für die Registrierung endet am 27.10.10, um 23:59 Uhr.


Noch ein Tipp

Besonders gute Chancen hatten in den vergangenen Jahren die Bieter, die bei eBay ein Höchstgebot abgegeben hatten. eBay übernimmt automatisch diese Angabe, so lange bis das Maximalgebot erreicht ist.

Viel Freude und Spaß beim Raten und viel Erfolg beim Mitbieten!

 

Häufige Fragen

Fallen eBay-Gebühren an?

Nein, denn eBay ist Partner der Aktion SOS-Kunststück. Als Charity-Organisation zahlen wir keine eBay-Gebühren.

Erhalte ich eine Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) wenn ich ein Kunstwerk ersteigere?

Wir dürfen keine Spendenquittung für das Finanzamt ausstellen, denn wenn Sie der Höchstbietende für ein SOS-Kunststück sind, kommt rechtlich ein Kaufvertrag zustande.

Sie können auch direkt an die SOS-Kinderdörfer spenden. Dafür erhalten Sie eine Spendenquittung.

Wo finde ich weitere Information zu den SOS-Kinderdörfern?

Informieren Sie sich unter:
www.sos-kinderdoerfer.deSOS-Kinderdörfer weltweit

 

Teilnahmebedingungen

Die Auktionen der SOS-Kinderdörfer sind nicht gewerblich, sondern zugunsten eines guten Zwecks. Sämtliche Erlöse aus den Auktionen der SOS-Kinderdörfer weltweit fließen an den als gemeinnützig anerkannten Verein SOS-Kinderdörfer weltweit, Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V.

Der Ersteigerer geht mit Zuschlag einen Kaufvertrag mit dem Künstler unter der Maßgabe ein, dass der Verkaufspreis direkt an den Verein fließt. Der Ersteigerer ist rechtlich verpflichtet, den Ersteigerungserlös zu zahlen und die Ware abzunehmen bzw. die Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Aus dem Kaufvertrag ist der Künstler berechtigt die Erfüllung des Vertrages bzw. Zahlung des Ersteigerungserlöses auf dem Rechtsweg zu verfolgen.

Der Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V. übernimmt nach Beendigung der Auktion ausdrücklich keine Gewährleistungspflichten hinsichtlich der angebotenen Auktionsartikel. Es bestehen keinerlei Widerrufs-, Rückgabe-, Umtausch- und Nachbesserungsansprüche seitens des Ersteigerers.

Sie erhalten keine Zuwendungsbestätigung über den Ersteigerungserlös der eBay-Auktion, da es sich hierbei nicht um eine Spende, sondern um einen Kauf handelt. Der Ersteigerer erwirbt durch die Zahlung des Ersteigerungserlöses die Auktionsware. Es handelt es sich nicht um eine Spende, da durch die Auktionsware ein Gegenwert vorliegt.

 
 

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