Mitsteigern
Im Rahmen vom SOS-Kunststück 2012 werden genau 60 Kunstwerke von bekannten Künstlern und viel versprechenden Talenten bei eBay ersteigert. Lassen Sie sich von Ihrem Herzen oder von Ihrem Kunstverstand leiten, für welches Bild Sie bieten.
So steigern Sie mit:
- Hier finden Sie die Kunstwerke, die bei SOS-Kunststück 2012 unter den Hammer kommen.
- Ab 4. November führt von jedem Bild ein Link direkt zu der jeweiligen Auktion auf eBay
Der Startpreis aller Kunstwerke liegt bei 100,00 Euro. Viel Freude und Spaß beim Mitbieten!
Häufige Fragen
Fallen Gebühren an?
Nein, denn eBay ist Partner der Aktion SOS-Kunststück. Als Charity-Organisation nutzen wir das Auktionsportal provisionsfrei.
Erhalte ich eine Spendenquittung (Zuwendungsbestätigung) wenn ich ein Kunstwerk ersteigere?
Wir dürfen keine Spendenquittung für das Finanzamt ausstellen, denn wenn Sie der Höchstbietende für ein Bild sind, kommt rechtlich ein Kaufvertrag zustande.
Sie können aber auch gern direkt an die SOS-Kinderdörfer spenden. Dafür erhalten Sie eine Spendenquittung.
Wohin fließt der Erlös von SOS-Kunststück?
2012 kommen die Einnahmen zu 100 Prozent den Dürre- bzw. Flutopfern in Niger zu Gute.
Wo finde ich weitere Information zu den SOS-Kinderdörfern?
Informieren Sie sich unter:
www.sos-kinderdoerfer.de
Teilnahmebedingungen
Die Auktionen der SOS-Kinderdörfer sind nicht gewerblich, sondern zugunsten eines guten Zwecks. Sämtliche Erlöse aus den Auktionen der SOS-Kinderdörfer weltweit fließen an den als gemeinnützig anerkannten Verein SOS-Kinderdörfer weltweit, Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V.
Der Ersteigerer geht mit Zuschlag einen Kaufvertrag mit dem Künstler unter der Maßgabe ein, dass der Verkaufspreis direkt an den Verein fließt. Der Ersteigerer ist rechtlich verpflichtet, den Ersteigerungserlös zu zahlen und die Ware abzunehmen bzw. die Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Aus dem Kaufvertrag ist der Künstler berechtigt die Erfüllung des Vertrages bzw. Zahlung des Ersteigerungserlöses auf dem Rechtsweg zu verfolgen.
Der Hermann-Gmeiner-Fonds Deutschland e.V. übernimmt nach Beendigung der Auktion ausdrücklich keine Gewährleistungspflichten hinsichtlich der angebotenen Auktionsartikel. Es bestehen keinerlei Widerrufs-, Rückgabe-, Umtausch- und Nachbesserungsansprüche seitens des Ersteigerers.
Sie erhalten keine Zuwendungsbestätigung über den Ersteigerungserlös, da es sich hierbei nicht um eine Spende, sondern um einen Kauf handelt. Der Ersteigerer erwirbt durch die Zahlung des Ersteigerungserlöses die Auktionsware. Es handelt es sich nicht um eine Spende, da durch die Auktionsware ein Gegenwert vorliegt.
